Eine Mutter, die schweigt, ein junger Mann, der leugnet, und ein Nachtrag drei Jahre später.
Am 27. September 1760 heiratet Wilhelm Vogel aus Ober-Reifferscheid die Catharina May. Bei der Trauung ist ein kleines Mädchen dabei, knapp drei Jahre alt: Anna Maria Gertrud, die Tochter der beiden. Der Pfarrer hält das ausdrücklich fest, prole praesente, „in Anwesenheit des Kindes“.
Dass die Kleine bei der Hochzeit ihrer Eltern dabei war, ist kein Zufall und keine Nebensache. Es ist der Schluss einer Geschichte, die drei Jahre vorher ganz anders angefangen hatte.
Dezember 1757: eine Geburt ohne Hebamme
Am Sonntag, dem 11. Dezember 1757, gegen vier Uhr morgens bringt Catharina May in Ober-Reifferscheid eine Tochter zur Welt. Im Taufbuch steht: illegitime nata filia, eine uneheliche Tochter.
Dann notiert der Pfarrer, was im Dorf über die Sache bekannt ist. Einige Wochen vor der Geburt hatte Catharina einen jungen Mann als Vater angezeigt. Der aber leugnete, und zwar tam in quam extra confrontationem, also sowohl bei der Gegenüberstellung mit ihr als auch sonst, „beharrlich und mit gleicher Entschiedenheit“.
Und bei der Geburt selbst? Da schwieg Catharina. Sie nannte keinen Vater mehr. Sie wollte auch keine Hebamme dabei haben, obwohl die Nachbarn sie eindringlich dazu drängten.
Warum die Hebamme so wichtig war
Wer die Reihe hier auf dem Blog verfolgt, kennt das Muster schon. In „Tandem patebit veritas“ ging es um Magdalena Klein, die 1742 ebenfalls ohne Hebamme entband. Die Hebamme hatte damals eine heikle Zusatzaufgabe: Sie sollte eine ledige Mutter während der Wehen nach dem Vater fragen. Man glaubte, dass eine Gebärende in diesem Moment die Wahrheit sagt. Und der Name des Vaters entschied darüber, wer für das Kind aufkommen musste.
Wer die Hebamme ablehnte, entzog sich also diesem Verhör. Magdalena Klein hat ihr Geheimnis behalten. Der Pfarrer schrieb damals resigniert: Tandem patebit veritas, „Irgendwann wird die Wahrheit ans Licht kommen“.
Bei Catharina May kam sie tatsächlich ans Licht.
Der Nachtrag
Im Taufeintrag selbst steht hinter „uneheliche Tochter“ noch ein Zusatz, der wohl erst später eingefügt wurde: legitimata autem per subsequens, „aber legitimiert durch die nachfolgende [Ehe]“, dazu ein kleines Zeichen, #. Unten auf der Seite steht dann, mit demselben Zeichen, der Nachtrag von 1760:
„Am 27. September 1760 hat Wilhelm Vogel aus Ober-Reifferscheid, der damals angezeigt worden war, die Tat aber hartnäckig leugnete, jetzt aber zugibt und das genannte Kind Anna Maria Gertrud als seine wahre Tochter anerkennt, die oben genannte Mutter Catharina May zur Frau genommen, in Anwesenheit des Kindes. Siehe Trauungsbuch zum Jahr 1760.“
Der junge Mann, der 1757 alles abgestritten hatte, war also tatsächlich der Vater. Fast drei Jahre später steht er zu seiner Tochter und heiratet ihre Mutter.
Was „legitimiert“ bedeutete
Für Anna Maria Gertrud war diese Hochzeit mehr als ein Familienfest. Nach Kirchenrecht wurde ein uneheliches Kind durch die nachfolgende Ehe seiner Eltern ehelich, legitimatio per subsequens matrimonium. Das betraf nicht nur den Ruf. Eheliche Geburt konnte später darüber entscheiden, ob jemand erben durfte, in eine Zunft aufgenommen wurde oder ein Amt bekam.
Wohl deshalb hat der Pfarrer den Nachtrag genau dort angebracht, wo man ihn später suchen würde: direkt am Taufeintrag. Wer in Zukunft nach der Geburt von Anna Maria Gertrud fragt, findet beides auf einen Blick, die uneheliche Geburt und ihre Legitimierung. Die Anwesenheit des Kindes bei der Trauung unterstreicht das noch: Jeder konnte sehen, welches Kind gemeint war.
Was wir nicht wissen
Warum Catharina bei der Geburt schwieg, nachdem sie Wilhelm Vogel vorher doch angezeigt hatte, verrät der Pfarrer nicht. Vielleicht hatte sie nach seinem Leugnen den Mut verloren. Vielleicht wollte sie ihn nicht weiter bloßstellen, in der Hoffnung, dass er sich besinnt. Das sind aber nur Vermutungen. Ebenso wenig wissen wir, was Wilhelm Vogel drei Jahre später umgestimmt hat.
Der Pfarrer verweist am Ende auf das Trauungsbuch von 1760. Dort steht der Heiratseintrag, den ich mir als Nächstes ansehen werde. Vielleicht verrät er noch etwas mehr.
Und die Egener?
Auch dieser Eintrag hat mit meiner Familie nichts zu tun. Gefunden habe ich ihn bei der Suche nach der Taufe meines Vorfahren Georg Peter Egener, die ich in diesen Jahren vermute. Die Taufe selbst habe ich bisher nicht entdeckt, dafür eine Geschichte mit gutem Ausgang. Das ist in alten Kirchenbüchern selten genug.
Quelle: Taufregister der Pfarrei Reifferscheid, Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, Bestand PA 1101 (Kirchenbücher), BA 2128, S. 281, Taufeintrag vom 11.12.1757 mit Nachtrag zum 27.09.1760. Transkription und Übersetzung: Ernst Egener.

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