Schreibensunkundig – Familiengeschichte aus dreihundert Jahren (2)

Zu Teil 1

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3 Das Pferd im Wald

Reifferscheid, Eifel, 28. August 1766

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Joannes Henrichs hatte ein Pferd auf seinem eigenen Land angebunden und konnte beim besten Willen nicht sehen, was daran gegen die Forstordnung verstoßen sollte.

Er ließ dies den Landboten wissen. Er ließ es auch das Cronenburger Forstamt wissen. Er ließ es schließlich das Gericht in Reifferscheid wissen, in einem Brief, der mit großem Erstaunen begann und damit endete, dass er um Aussetzung der Zwangsvollstreckung bat.

Das Gericht setzte nichts aus.

Hans Georg Egener hatte vor der Verhandlung erklärt, was er wann bei wem angetroffen habe und in welchem Zustand. Er hatte Henrichs ordnungsgemäß aufgesucht, ordnungsgemäß aufgefordert und ordnungsgemäß Bescheid hinterlassen. Er hatte dabei nicht die Absicht gehabt, jemanden zu überraschen, zu beleidigen oder unrecht zu behandeln. Er hatte die Absicht gehabt, die Brüchten einzutreiben.

Das Gericht fand, dass seine Beschreibung des Sachverhalts wahrhaftig und rechtfertig sei.

Henrichs zahlte die Forststrafe. Er sagte danach, die Observanz zwischen Reifferscheid und Cronenburg sei ein Ding, das einem einfachen Mann das Leben schwer mache.

Das stimmte wahrscheinlich. Es hatte ihn nur nicht davon befreit.pastedGraphic.png

4 Salentin

Hellenthal, Eifel, 11. Januar 1774

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Johann Georg Egener war siebenundfünfzig Jahre alt, hatte in vier Kriegen gedient, ein Pferd unter dem Leib verloren und die Strecke von Beratzhausen nach Reifferscheid einmal zu Fuß zurückgelegt. Er war nicht leicht aus der Ruhe zu bringen.

Er klopfte. Es wurde nicht geöffnet.

Er klopfte ein zweites Mal, fester, wie es einem Landboten der Herrschaft Reifferscheid anstand. Hinter der Tür war jetzt eindeutig Bewegung. Dann eine Frauenstimme, die sagte, ihr Mann sei nicht da.

Egener betrachtete einen Moment die Tür. Das Holz war alt und rissig, die Klinke schief. Er schrieb im Kopf auf, was er dem Gericht zu berichten hatte, so wie er es immer tat: Datum, Name, Sachverhalt. Dienstag, den elften Januar des Jahres vierundsiebzig. Joannes Salentin, Hellenthal. Ausstehende Brüchten aus den Cronenburger Wäldern, Betrag offen.

Er ließ den Gerichtsbeschluss durch den Türspalt fallen und machte kehrt.

Salentin holte ihn auf halbem Weg ein.

Er hatte offenbar die ganze Zeit hinter dem Haus gestanden, was Egener sich merkte, weil es bedeutete, dass die Frau gelogen hatte, und weil es außerdem bedeutete, dass Salentin im Januar draußen gewartet hatte, ohne Mantel. Das sprach nicht für ihn.

Was Salentin sagte, ließ sich später schwer vollständig zu Protokoll geben. Er sagte es laut. Er sagte sinngemäß, dass er dem Landboten keinen Botenlohn schulde, und er sagte einige Dinge, die nach Einschätzung der sechs anwesenden Zeugen — darunter der Wirt Krewinckel, Paulus Thönnes und dessen Sohn sowie Johann Matheis — über eine gewöhnliche Meinungsverschiedenheit hinausgingen.

Egener ließ ihn ausreden.

Er dachte dabei an Beratzhausen, obwohl er das selten tat. Er dachte an seinen Vater, der dort Chirurg gewesen war und Männer behandelt hatte, die auch geschrien hatten — aus anderen Gründen, mit mehr Berechtigung. Er dachte an das kaiserliche Marggraff-Regiment, in dem er jung gewesen war, und an Männer, die mehr Grund gehabt hatten zu schreien, als Salentin es je haben würde.

Dann sagte er, er werde dem Gericht vorschlagen, Zeugen zu vernehmen.

Damit endete der Vorfall auf der Straße von Hellenthal.

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Vor dem Gericht in Reifferscheid gab Joannes Salentin zu, dass er dem Landboten gegenüber laut geworden war. Er betonte jedoch, er habe ihm dabei nichts tun wollen. Das Gericht hielt dies für einen Unterschied ohne praktische Bedeutung und verurteilte ihn zu zwanzig Goldgulden nebst allen aufgelaufenen Kosten, zahlbar binnen zehn Tagen.

Salentin zahlte. Was er danach über Landboten dachte, ist nicht überliefert.

Egener trug den Betrag in seine Unterlagen ein, legte die Akte ab und ritt zurück nach Reifferscheid. Es war noch hell. Im Frühjahr würde er wieder nach Hellenthal müssen, wegen der Holzfällgenehmigungen. Er nahm sich vor, früher loszufahren.

Fortsetzung folgt



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